Karabece & Müller Wirtschaftsprüfungs- und SteuerberatungsgmbH

Arbeitnehmerveranlagungen (Lohnsteuerausgleich)

Für den Antrag auf Durchführung einer Arbeitnehmerveranlagung haben Sie fünf Jahre Zeit (z.B. kann der Antrag für 2007 noch bis Ende Dezember 2012 gestellt werden).

 

Eine Lohnsteuergutschrift ist normalerweise in folgenden Fällen zu erwarten:

  • Wenn Sie während des Jahres unterschiedlich hohe Bezüge erhalten haben und die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber keine Aufrollung durchgeführt hat
  • Wenn Sie während des Jahres die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber gewechselt haben oder nicht ganzjährig beschäftigt waren
  • Wenn Sie aufgrund der geringen Höhe Ihrer Bezüge Anspruch auf "Negativsteuer" (Steuergutschrift) haben
  • Wenn Sie Anspruch auf den Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag oder auf ein Pendlerpauschale haben, der oder das bei der laufenden Lohnverrechnung nicht berücksichtigt wurde
  • Wenn Sie Freibeträge für Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen geltend machen, die noch nicht in einem Freibetragsbescheid berücksichtigt wurden
  •  

     

    Was sind Werbungskosten:

    Werbungskosten sind Aufwendungen oder Ausgaben, die beruflich veranlasst sind. Sie stehen also in unmittelbarem Zusammenhang mit einer nichtselbständigen Tätigkeit.

    Die häufigsten Werbungskosten sind:

    Arbeitskleidung, Arbeitsmittel und Werkzeuge, Arbeitszimmer, Aus- und Fortbildung, Umschulung, Betriebsratsumlage, Computer, Doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten, Fachliteratur, Fahrtkosten, Gewerkschaftsbeiträge, Internet, Kraftfahrzeug, Reisekosten, Sprachkurse, Studienreisen, Telefon, Handy

     

    Was sind Sonderausgaben:

    Zukauf von Versicherungszeiten, freiwillige Personenversicherungen, Kosten für Wohnraumschaffung bzw. -sanierung, Kauf junger Aktien, Kirchenbeiträge, Steuerberatungskosten, Spenden an bestimmte Einrichtungen

     

    Was sind außergewöhnliche Belastungen:

    Bestimmte Aufwendungen und Ausgaben sind als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen, wenn sie außergewöhnlich sind, zwangsläufig erwachsen und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen. Bei einigen Belastungen wird ein Selbstbehalt abgezogen.

    Belastungen ohne Selbstbehalt sind:

    Auswärtige Berufsausbildung von Kindern, Katastrophenschäden, Behinderungen ab 25%, Unterhaltsleistungen an auswärtige Kinder, Kinderbetreuungskosten

     

     

    Für weitere Fragen bzw. für ein unverbindliches Beratungsgespräch

    steht Ihnen Herr Mag. Martin Haselmann gerne zur Verfügung